Datenschutzgrundverordnung

Was hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2022 neues gebracht Zerreißen oder ins Altpapier werfen ist zu wenig

Im Oktober 2022 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Aktenvernichter in Kraft getreten. Sie beinhaltet 7 Sicherheitsstufen und ist für Betriebe und Behörden bindend. Für Betriebe und Behörden ist die Stufe P4 besonders wichtig, das sind Dokumente mit hoher Sicherheitsanforderung wie Angebotsschreiben, Rechnungen, Personalakte, Bankdaten, Kundendaten, Arbeitsunterlagen, Steuer- und Finanzunterlagen. Beim Vernichten dieser Akten muss die Sicherheitsstufe 4 verwendet werden, das ist ein Partikelschnitt in der Größe von 4 x 35 mm. In der Datenschutzgrundverordnung ist diese zwingend vorgeschrieben. In der Beilage finden Sie die Preise für Aktenvernichter mit Einzelblattzuführung oder Stapelverarbeitung.

Dasselbe gilt auch für den Versand mit Kuverts. Hier muss immer ein Sicherheitsinnendruck verwendet werden. (In der Beilage Unterlagen und Muster)

Wir empfehlen Ihnen die DSGVO zu beachten.

Ihr Paterno Team

Schutzklassen

P4

P5

P6

P7

Besonders sensible Daten Geheim zu haltende Daten

G eheime Hochsicherheitsdaten

Top-Secret

Arbeitsunterlagen, Kundendaten, Rechnungen, Angebotsschreiben, Personalakte, Bankdaten private Steuer- und Finanzunterlagen

Bilanzen und G+V, Strategiepapiere, Konstruktionsunterlagen sensible Daten

Patente, Forschungs- und Entwicklungsunterlagen existenziell wichtige Informationen

Hochsicherheitsdaten für den militärischen Bereich, Botschaften, Nachrichtendienst

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